AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf von Produkten • Vermietung von Gartenmaschinen • Reparaturen und Dienstleistungen • Serviceverträge
Version 2.1 – Gültig ab 1. August 2026
1. Anbieter
OVDV BV
Handelnd unter dem Namen OVDV Tuinmachines
Heirweg 74
9270 Kalken
Belgien
Unternehmensnummer: 1010.125.930
USt-IdNr.: BE1010.125.930
E-Mail: service@ovdv.be
Telefon: +32 474 13 95 27
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Bestellungen, Reservierungen und Verträge, die mit OVDV in Bezug auf folgende Leistungen geschlossen werden:
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den Verkauf von Gartenmaschinen, Ersatzteilen, Zubehör und gartenbezogenen Produkten;
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die Vermietung von Gartenmaschinen und Geräten;
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Reparaturen, Wartung, Installation, Gartenarbeiten und andere einmalige Dienstleistungen;
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wiederkehrende oder jährliche Serviceverträge.
Produktseiten, Angebote, Reservierungsbestätigungen und Servicebestätigungen können zusätzliche Bedingungen enthalten, die speziell für ein Produkt, eine Vermietung oder eine Dienstleistung gelten.
Im Falle eines Widerspruchs gilt die jeweils spezifischere schriftliche Bedingung, ohne dass zwingende Verbraucherrechte eingeschränkt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für gewerbliche Kunden. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften haben für Verbraucher stets Vorrang.
3. Definitionen
Verbraucher: eine natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.
Gewerblicher Kunde: eine natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.
Mietgerät: jede Maschine, jedes Zubehör oder jeder andere Gegenstand, der von OVDV im Rahmen eines Mietvertrags vorübergehend zur Verfügung gestellt wird.
Dienstleistung: Reparatur, Wartung, Installation, Gartenarbeit, Abholung, Lieferung oder eine andere von OVDV ausgeführte Leistung.
Servicevertrag: ein Vertrag über wiederkehrende oder regelmäßig geplante Dienstleistungen.
Termin: ein Datum und eine Uhrzeit, die von OVDV ausdrücklich für Lieferung, Abholung, Übergabe, Rückgabe, Reparatur, Wartung, Installation oder eine andere Dienstleistung bestätigt wurden.
4. Angebote, Reservierungen und Vertragsschluss
Produktbeschreibungen, Verfügbarkeitsangaben und Preise auf der Website stellen Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung oder Reservierungsanfrage dar und sind nicht zwingend als verbindliches Angebot anzusehen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn OVDV:
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eine Bestellung, Reservierung oder Dienstleistung bestätigt;
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ein Angebot oder eine Anfrage ausdrücklich schriftlich annimmt;
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das bestellte Produkt oder Mietgerät übergibt oder liefert; oder
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mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt.
Eine automatische Eingangsbestätigung für eine Bestellung, Reservierungsanfrage oder andere Anfrage stellt nicht zwingend eine endgültige Annahme dar.
Verfügbarkeit von Mietgeräten
Eine über die Website eingereichte Reservierung gilt zunächst als Reservierungsanfrage.
Nach Eingang der Reservierungsanfrage prüft OVDV, ob das ausgewählte Mietgerät im gewünschten Mietzeitraum verfügbar ist. Diese manuelle Verfügbarkeitsprüfung dient dazu, Doppelbuchungen und andere Terminüberschneidungen zu vermeiden.
Eine Mietreservierung wird erst verbindlich, nachdem OVDV die Verfügbarkeit und die Reservierung ausdrücklich bestätigt hat.
OVDV führt diese Verfügbarkeitsprüfung so schnell wie vernünftigerweise möglich nach Eingang der Reservierungsanfrage durch und informiert den Kunden, sobald die Reservierung bestätigt wurde.
Sollte das ausgewählte Mietgerät im gewünschten Zeitraum nicht mehr verfügbar sein, kann OVDV Folgendes anbieten:
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einen alternativen Mietzeitraum;
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ein vergleichbares Mietgerät, sofern der Kunde zustimmt; oder
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die Stornierung der Reservierungsanfrage.
Hat der Kunde bereits einen Betrag für eine Mietreservierung bezahlt, die OVDV nicht bestätigen kann, wird dieser Betrag zurückerstattet, sofern der Kunde keiner alternativen Lösung zustimmt.
Eine Terminanfrage ist nicht bestätigt und begründet keinen verbindlichen Termin, solange OVDV Datum und Uhrzeit nicht ausdrücklich bestätigt hat.
Für Produkte oder Dienstleistungen mit dem Hinweis „Preis auf Anfrage“ kommt der Vertrag erst zustande, nachdem der Kunde das Angebot oder die schriftliche Bestätigung von OVDV angenommen hat.
OVDV kann eine Bestellung, Reservierung oder Anfrage beispielsweise ablehnen oder stornieren, wenn:
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das Produkt, Mietgerät oder die Dienstleistung nicht verfügbar ist;
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die Liefer- oder Serviceadresse außerhalb des verfügbaren Gebiets liegt;
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der Kunde unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat;
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eine erforderliche Vorauszahlung nicht eingegangen ist;
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ein offensichtlicher Preis-, Lagerbestands- oder technischer Fehler vorliegt;
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die Durchführung unsicher, rechtswidrig oder technisch unzumutbar wäre.
Bereits gezahlte Beträge für eine abgelehnte oder stornierte Bestellung werden zurückerstattet, sofern der Kunde die Stornierung nicht zu vertreten hat.
5. Preise und Zahlung
Die Preise werden in Euro angegeben.
Preise für Verbraucher enthalten die Mehrwertsteuer, sofern nicht eindeutig anders angegeben. Preise für gewerbliche Kunden können exklusive Mehrwertsteuer angegeben werden, sofern dies klar kenntlich gemacht wird.
Der geltende Preis, die Zahlungsmethode sowie zusätzliche Kosten für Lieferung, Abholung, Anfahrt, Material oder Dienstleistungen werden im Checkout, im Angebot, auf der Produktseite oder in der Bestätigung vor Vertragsschluss angegeben.
Die Zahlung ist zu dem Zeitpunkt fällig, der im Checkout, auf der Rechnung, im Angebot oder in der Bestätigung angegeben ist.
OVDV kann eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangen, bevor Teile bestellt, Mietgeräte reserviert, Lieferungen organisiert oder Dienstleistungen begonnen werden, sofern dies vorher mitgeteilt wurde.
Für Mietgeräte ist eine rückzahlbare Kaution gemäß Abschnitt 11 erforderlich. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beträgt die Kaution das Dreifache des regulären Tagesmietpreises der ausgewählten Maschine und ist bei Abholung des Mietgeräts in bar zu zahlen.
Unbezahlte Verbraucherrechnungen
Zahlt ein Verbraucher eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, sendet OVDV zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung und gewährt die gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsfrist, bevor zulässige Zinsen oder Entschädigungen verlangt werden.
Zinsen oder Entschädigungen gegenüber Verbrauchern müssen klar vereinbart worden sein und sind auf die nach geltendem belgischem Recht zulässigen Beträge begrenzt.
Unbezahlte B2B-Rechnungen
Gewerbliche Kunden müssen Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung oder Bestätigung angegebenen Frist bezahlen.
Bei Zahlungsverzug kann OVDV die Rechte geltend machen, die nach den anwendbaren belgischen Vorschriften über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bestehen.
6. Produktinformationen und Verfügbarkeit
OVDV bemüht sich in angemessenem Umfang darum, dass Beschreibungen, Abbildungen, Preise und technische Spezifikationen korrekt sind.
Geringfügige Abweichungen bei Farbe, Verpackung, Produktaussehen oder Spezifikationen können aufgrund von Bildschirmeinstellungen, Herstelleränderungen oder technischen Verbesserungen auftreten, sofern sie das vereinbarte Produkt nicht wesentlich beeinträchtigen.
Verfügbarkeitsangaben können sich ändern. Ist ein bestellter Artikel nicht verfügbar, informiert OVDV den Kunden und kann eine Alternative, eine spätere Lieferung oder eine Rückerstattung anbieten.
Der Kunde muss die mitgelieferten Bedienungs-, Wartungs- und Sicherheitshinweise befolgen.
7. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang
Verfügbare Liefer- und Abholmöglichkeiten, Kosten und voraussichtliche Zeiträume werden während des Bestellvorgangs angezeigt oder separat vereinbart.
Liefertermine und Zeitfenster sind unverbindliche Schätzungen, sofern OVDV nicht ausdrücklich bestätigt hat, dass eine bestimmte Frist wesentlich ist.
Sofern keine andere Lieferfrist vereinbart wurde, werden Waren, die von einem Verbraucher gekauft wurden, ohne unnötige Verzögerung und spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsschluss geliefert.
Der Kunde muss korrekte Lieferangaben machen und einen angemessenen und sicheren Zugang zum Liefer- oder Serviceort gewährleisten.
Bei einem Verbraucherkauf geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung grundsätzlich auf den Verbraucher über, sobald der Verbraucher oder ein von ihm bestimmter Dritter die Ware physisch erhält.
Beauftragt ein Verbraucher selbstständig einen Transporteur, der nicht von OVDV angeboten wurde, kann die Gefahr im gesetzlich zulässigen Umfang bereits mit Übergabe an diesen Transporteur übergehen.
Das Eigentum an gekauften Waren verbleibt, soweit gesetzlich zulässig, bis zur vollständigen Zahlung bei OVDV.
8. Widerrufsrecht und Rückgabe
Verbrauchern, die einen entsprechenden Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag abschließen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen zustehen.
Die Voraussetzungen, das Verfahren, Ausnahmen, Rücksendekosten und das Muster-Widerrufsformular sind in der separaten Rückgabe-, Widerrufs- und Stornierungsrichtlinie von OVDV beschrieben.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt grundsätzlich nicht für gewerbliche Kunden oder für Käufe, die vollständig in den Geschäftsräumen von OVDV abgeschlossen wurden.
Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von Rechten wegen mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Waren und Dienstleistungen.
9. Gesetzliche Gewährleistung für Verbrauchsgüter
Verbraucher profitieren von der gesetzlichen belgischen Konformitätsgarantie.
Für neue Verbrauchsgüter gilt die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich für Vertragswidrigkeiten, die innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung auftreten.
Für gebrauchte Waren kann nur dann eine kürzere Frist gelten, wenn dies gemäß geltendem Recht klar vereinbart wurde. Diese Frist beträgt mindestens ein Jahr.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verbraucher Anspruch auf Maßnahmen wie Reparatur, Ersatz, eine angemessene Preisminderung oder Auflösung des Kaufvertrags haben.
Kommerzielle Garantien oder Herstellergarantien gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Verbraucherrechten und ersetzen diese nicht.
Die gesetzliche Verbrauchergarantie gilt nicht für Käufe zu gewerblichen Zwecken. Gewerbliche Kunden können andere vertragliche oder gesetzliche Rechte behalten, einschließlich Rechte wegen versteckter Mängel.
10. Produktbeschwerden und Garantieanfragen
Beschwerden über ein Produkt sollten an service@ovdv.be gesendet werden und nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:
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Bestell- oder Rechnungsnummer;
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Beschreibung des Problems;
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Fotos oder Videos;
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Produktmodell und Seriennummer.
OVDV stellt Informationen zur weiteren Prüfung, Rückgabe, Reparatur oder zum Austausch bereit.
Produkte sollten nicht zurückgesendet werden, ohne die Rückgabeanweisungen zu beachten, insbesondere bei Maschinen, Kraftstoffen, Batterien oder sperrigen Produkten.
11. Vermietung von Gartenmaschinen
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt und rechtlich in der Lage sein, einen Mietvertrag abzuschließen.
Mietzeitraum, Mietpreis, enthaltenes Zubehör, Abhol- oder Liefermethode, vorgesehener Verwendungszweck und gegebenenfalls maschinenspezifische Bedingungen werden auf der Produktseite, in der Reservierungsbestätigung oder im Mietvertrag angegeben.
Mietgeräte sind nur nach Verfügbarkeit erhältlich. Eine Reservierungsanfrage garantiert die Verfügbarkeit nicht, solange OVDV den gewünschten Mietzeitraum nicht geprüft und die Reservierung gemäß Abschnitt 4 ausdrücklich bestätigt hat.
Miettag und Mietzeitraum
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bedeutet ein Miettag:
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Abholung des Mietgeräts zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr; und
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Rückgabe des Mietgeräts spätestens um 21:00 Uhr am selben Tag.
Bei einer Mietdauer von mehreren Tagen muss das Mietgerät spätestens um 21:00 Uhr am letzten bestätigten Miettag zurückgegeben werden.
Abweichende Abhol- oder Rückgabezeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich mit OVDV vereinbart wurden.
Abholung
Sofern kein anderer Ort bestätigt wurde, sind Mietgeräte an folgender Adresse abzuholen:
OVDV Tuinmachines
Heirweg 74
9270 Kalken
Belgien
Der Kunde muss das Mietgerät innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums abholen, sofern nicht im Voraus ein anderer Zeitpunkt bestätigt wurde.
Der Kunde muss bei Abholung des Mietgeräts ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
OVDV kann die Herausgabe eines Mietgeräts verweigern, wenn:
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die Identität des Kunden nicht angemessen überprüft werden kann;
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die erforderliche Kaution nicht hinterlegt wurde;
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der Kunde nicht über ein geeignetes Transportmittel für das Mietgerät verfügt;
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OVDV das geplante Transportmittel oder den vorgesehenen Einsatz vernünftigerweise als unsicher ansieht; oder
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eine andere wesentliche Voraussetzung des Mietvertrags nicht erfüllt ist.
Falls erforderlich, kann OVDV bei der Übergabe eine kurze praktische Einweisung in die wichtigsten Bedienelemente, Start- und Stoppvorgänge, relevante Sicherheitsaspekte und maschinenspezifische Bedienungshinweise geben.
Der Kunde bleibt dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er die sichere Bedienung des Mietgeräts versteht, bevor er es benutzt.
Transport
Sofern nicht ausdrücklich ein Transport durch OVDV vereinbart wurde, ist der Kunde für Abholung, Transport und Rückgabe des Mietgeräts verantwortlich.
Der Kunde muss sicherstellen, dass Fahrzeug, Anhänger und Sicherungsmittel für Größe, Gewicht und Art des Mietgeräts geeignet sind.
Der Transport bestimmter größerer Maschinen, einschließlich Aufsitzmähern, kann auf Anfrage möglich sein und bedarf einer gesonderten Bestätigung sowie Verfügbarkeit und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Kaution
Für Mietgeräte ist eine rückzahlbare Kaution erforderlich.
Sofern auf der jeweiligen Produktseite kein anderer Betrag ausdrücklich angegeben oder vor Vertragsschluss schriftlich bestätigt wurde, beträgt die Kaution das Dreifache des regulären Tagesmietpreises der ausgewählten Maschine.
Beträgt der reguläre Tagesmietpreis einer Maschine beispielsweise 50 €, beträgt die erforderliche Kaution 150 €.
Die Kaution muss bei Abholung des Mietgeräts in bar bezahlt werden.
Die Kaution ist vom Mietpreis getrennt und begrenzt die Verantwortung des Kunden für Beträge, die aufgrund des Mietvertrags rechtmäßig geschuldet werden, nicht.
Nach Rückgabe und Prüfung des Mietgeräts wird die Kaution an den Kunden zurückerstattet, sofern:
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das Mietgerät innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben wurde;
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die Maschine und sämtliches mitgeliefertes Zubehör vollständig sind;
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keine Schäden über die normale Abnutzung bei korrekter und vereinbarter Nutzung hinaus vorliegen;
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keine Teile oder Zubehörteile fehlen;
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das Mietgerät nicht unsachgemäß oder entgegen den Anweisungen verwendet wurde;
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keine weiteren Beträge aus dem Mietvertrag geschuldet werden.
Stellt OVDV nach angemessener Prüfung fest, dass der Kunde für Schäden, Verlust, fehlendes Zubehör, außergewöhnliche Reinigung, verspätete Rückgabe oder einen anderen nach diesen Bedingungen geschuldeten Betrag verantwortlich ist, kann OVDV den entsprechenden angemessenen und nachweisbaren Betrag von der Kaution einbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
Der verbleibende Teil der Kaution wird an den Kunden zurückerstattet.
Übersteigen die berechtigt geschuldeten Kosten die Höhe der Kaution, kann OVDV den verbleibenden Betrag entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht vom Kunden verlangen.
Normale Abnutzung infolge korrekter und vereinbarter Nutzung wird dem Kunden nicht berechnet.
Pflichten des Kunden während des Mietzeitraums
Der Kunde muss:
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das Mietgerät sorgfältig, sicher und ausschließlich für den vorgesehenen und vereinbarten Zweck verwenden;
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sämtliche Bedienungs-, Kraftstoff-, Batterie-, Lade-, Wartungs- und Sicherheitshinweise befolgen;
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sicherstellen, dass nur geeignete und kompetente Personen das Mietgerät verwenden;
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für die Maschine und die auszuführenden Arbeiten geeignete Kleidung und persönliche Schutzausrüstung tragen;
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Kinder, Tiere und andere Personen während der Nutzung des Mietgeräts in sicherem Abstand halten;
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den Arbeitsbereich vor der Nutzung überprüfen und, soweit erforderlich, Steine, Äste, Kabel und andere Hindernisse entfernen;
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Sicherheitseinrichtungen weder entfernen noch deaktivieren oder umgehen;
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das Mietgerät weder verkaufen, untervermieten, verleihen, verändern noch an andere Personen übertragen;
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das Mietgerät nur am vereinbarten Ort verwenden, sofern ein Einsatzort festgelegt wurde;
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die Nutzung des Mietgeräts sofort einstellen und OVDV kontaktieren, wenn eine Störung, ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen, Rauch, Leckagen, Schäden oder andere unsichere Zustände auftreten;
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keine Reparaturen oder Änderungen ohne vorherige Zustimmung von OVDV durchführen;
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das Mietgerät fristgerecht, vollständig und mit sämtlichem mitgeliefertem Zubehör zurückgeben.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich zu beurteilen, ob seine Kleidung und Schutzausrüstung für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind.
Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist insbesondere beim Umgang mit Maschinen wie Kettensägen, Heckenscheren, Rasentrimmern und ähnlichen Geräten erforderlich.
Überprüfung und bereits vorhandene Schäden
Der Kunde muss das Mietgerät bei der Übergabe überprüfen und sichtbare Schäden, fehlende Teile oder offensichtliche Mängel unverzüglich melden.
OVDV kann den Zustand des Mietgeräts und des Zubehörs bei Übergabe und Rückgabe mittels Mietformular, schriftlicher Notizen, Fotos oder Videos dokumentieren.
Der Kunde kann aufgefordert werden, ein Übergabe- oder Mietdokument zu unterschreiben, in dem der Zustand der Maschine, das mitgelieferte Zubehör und weitere relevante Mietinformationen bestätigt werden.
Technischer Defekt während der Mietdauer
Wird das Mietgerät aufgrund eines technischen Defekts unbrauchbar, der nicht vom Kunden verursacht wurde, muss der Kunde die Nutzung unverzüglich einstellen und OVDV so schnell wie vernünftigerweise möglich kontaktieren.
Der Kunde darf eine Maschine nicht weiterbenutzen, wenn dadurch weitere Schäden entstehen oder eine unsichere Situation verursacht werden könnte.
OVDV prüft das Problem und kann, soweit vernünftigerweise möglich und abhängig von den Umständen, eine der folgenden Lösungen anbieten:
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technische Unterstützung;
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Reparatur;
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Ersatzmietgerät;
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Verschiebung des Mietzeitraums; oder
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eine anteilige Erstattung für den betroffenen nicht genutzten Teil des Mietzeitraums.
Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung von OVDV keine externe Reparatur durchführen lassen und das Mietgerät nicht verändern.
Zustand bei Rückgabe und Reinigung
Mietgeräte müssen zurückgegeben werden:
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pünktlich;
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vollständig;
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mit sämtlichem mitgeliefertem Zubehör;
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in einem Zustand, der einen sicheren Transport ermöglicht; und
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angemessen sauber.
Der Kunde muss übermäßige Erde, Schlamm, Gras, Blätter und andere Gartenabfälle vor der Rückgabe entfernen.
Eine vollständige technische Reinigung, Wartung oder Instandhaltung muss der Kunde nicht durchführen. Die reguläre technische Reinigung und Wartung nach der Vermietung übernimmt OVDV.
Wird ein Mietgerät in einem Zustand zurückgegeben, der aufgrund übermäßigen Schlamms, Erde, Grases oder anderer Verschmutzung eine außergewöhnliche Reinigung über die normale Reinigung nach einer Vermietung hinaus erforderlich macht, kann OVDV, soweit gesetzlich zulässig, angemessene und nachweisbare zusätzliche Reinigungskosten berechnen.
Verspätete Rückgabe und Verlängerung des Mietzeitraums
Das Mietgerät muss zu dem Datum und der Uhrzeit zurückgegeben werden, die in der Reservierungsbestätigung oder im Mietvertrag angegeben sind.
Möchte der Kunde den Mietzeitraum verlängern, muss er OVDV vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt kontaktieren.
Der Kunde darf das Mietgerät nicht ohne Bestätigung über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus behalten.
Eine Verlängerung ist nur nach Bestätigung durch OVDV gültig und hängt von der weiteren Verfügbarkeit des Mietgeräts ab.
Nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt gilt eine Kulanzzeit von 60 Minuten.
Wird das Mietgerät mehr als 60 Minuten verspätet zurückgegeben, kann für jeden zusätzlichen Miettag oder angebrochenen Miettag der reguläre Tagesmietpreis berechnet werden.
Verhindert oder beeinträchtigt eine unberechtigte verspätete Rückgabe eine nachfolgende bestätigte Reservierung erheblich, kann OVDV zusätzlich angemessene und nachweisbare Kosten berechnen, die unmittelbar aus der verspäteten Rückgabe entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Verzögerungen, die von OVDV verursacht werden oder für die OVDV verantwortlich ist, wird keine Gebühr wegen verspäteter Rückgabe berechnet.
Schäden, Verlust und Diebstahl
Normale Abnutzung infolge korrekter und vereinbarter Nutzung wird dem Kunden nicht berechnet.
Der Kunde kann für Schäden, Verlust, außergewöhnliche Reinigung, fehlendes Zubehör oder Reparaturkosten verantwortlich gemacht werden, die insbesondere durch folgende Umstände entstehen:
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unsachgemäße oder nicht genehmigte Nutzung;
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Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen;
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falschen Kraftstoff, falsches Öl, falsche Verbrauchsmaterialien, Batterien, Ladegeräte oder Ladeausrüstung;
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Fahrlässigkeit;
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vorsätzliche Beschädigung;
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Nutzung durch eine unbefugte oder nicht ausreichend kompetente Person;
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nicht genehmigte Änderungen oder Reparaturen;
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Fortsetzung der Nutzung nach Auftreten eines offensichtlichen Defekts oder einer unsicheren Situation.
Jeder geltend gemachte Betrag basiert auf den tatsächlichen Umständen und angemessenen, nachweisbaren Kosten.
Die Kaution stellt keine pauschale Schadenersatzzahlung dar und wird nicht allein deshalb automatisch Eigentum von OVDV, weil ein Schaden entstanden ist.
Wird nur ein Teil der Kaution zur Deckung eines vom Kunden geschuldeten Betrags benötigt, wird der verbleibende Betrag zurückerstattet.
Diebstahl oder ein erheblicher Verlust müssen OVDV unverzüglich gemeldet werden. Soweit erforderlich, muss der Kunde den Vorfall auch der Polizei melden.
Kraftstoff, Batterien, Verbrauchsmaterialien und Zubehör
Welche Leistungen und Bestandteile in der jeweiligen Vermietung enthalten sind, kann je nach Mietgerät unterschiedlich sein.
Auf der jeweiligen Produktseite, in der Reservierungsbestätigung oder im Mietvertrag kann angegeben werden, ob Kraftstoff, Batterien, Ladegeräte, Verbrauchsmaterialien, Transport oder zusätzliches Zubehör enthalten sind.
Der Kunde darf ausschließlich Kraftstoff, Batterien, Ladegeräte, Öl, Verbrauchsmaterialien und Zubehör verwenden, die für das Mietgerät geeignet sind und den Anweisungen von OVDV entsprechen.
Alternatives Mietgerät
Abbildungen von Mietgeräten auf der Website können Beispielbilder sein.
Ist die ursprünglich für eine Reservierung vorgesehene Maschine nicht verfügbar, kann OVDV eine andere Maschine mit vergleichbarer Funktionalität und Leistung anbieten.
OVDV informiert den Kunden vor Übergabe über einen wesentlichen Austausch. Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein wesentlich anderes Mietgerät zu akzeptieren.
Kann keine akzeptable Alternative angeboten werden, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht verfügbare Vermietung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückerstattet.
12. Reparaturen, Wartung und andere einmalige Dienstleistungen
OVDV kann Reparaturen, Wartung, Installation, Gartenarbeiten, Abholung, Lieferung und andere vereinbarte einmalige Dienstleistungen durchführen.
Der Kunde muss ausreichende und korrekte Informationen über die Maschine, das Problem, den Ort und die gewünschte Dienstleistung bereitstellen.
Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, werden Arbeitszeit, Ersatzteile, Materialien, Lieferung, Abholung und andere erforderliche Arbeiten gemäß Angebot, Produktseite, bestätigter Preislogik oder tatsächlich ausgeführten Arbeiten berechnet.
Ersatzteile und Materialien sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.
OVDV kann angemessene Diagnosearbeiten durchführen, die zur Ermittlung des Fehlers erforderlich sind.
Werden die voraussichtlichen Reparaturkosten wesentlich höher als ursprünglich erwartet, kontaktiert OVDV den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, vor Durchführung zusätzlicher Reparaturarbeiten zur Freigabe.
Der Kunde bleibt für bereits genehmigte und ausgeführte Diagnose- oder andere Arbeiten zahlungspflichtig, auch wenn er sich anschließend gegen die vollständige Reparatur entscheidet.
Reparatur- und Fertigstellungstermine sind unverbindliche Schätzungen, sofern kein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
OVDV kann Arbeiten verweigern oder einstellen, wenn eine Maschine unsicher, stark verschmutzt, unzugänglich, technisch nicht mehr sinnvoll reparierbar ist oder erforderliche Ersatzteile nicht verfügbar sind.
Qualität und Beschwerden bezüglich Dienstleistungen
OVDV führt Dienstleistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang aus.
Ist der Kunde der Ansicht, dass eine Dienstleistung nicht wie vereinbart ausgeführt wurde, sollte er OVDV so schnell wie vernünftigerweise möglich kontaktieren und das Problem klar beschreiben.
Der Kunde muss OVDV eine angemessene Möglichkeit geben, die Arbeiten zu prüfen und das Problem gegebenenfalls zu beheben.
Zwingende Kundenrechte bleiben unberührt.
13. Termine, Zugang und Mitwirkung des Kunden
Termine sind abhängig von der Verfügbarkeit und werden erst nach Bestätigung durch OVDV verbindlich.
Der Kunde muss einen sicheren und angemessenen Zugang zum Serviceort gewährleisten und sicherstellen, dass die Maschine oder der Arbeitsbereich zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar ist.
Der Kunde muss OVDV so früh wie möglich informieren, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann.
Kann eine Dienstleistung nicht ausgeführt werden, weil der Kunde nicht anwesend ist, kein Zugang möglich ist oder wesentliche Informationen fehlen, kann OVDV einen neuen Termin vereinbaren.
Eine automatische Gebühr für verpasste Termine, Wartezeiten oder Terminverschiebungen wird nicht berechnet, sofern eine solche Gebühr nicht vorher ausdrücklich kommuniziert und vereinbart wurde.
OVDV kann angemessene und nachweisbare Kosten verlangen, die unmittelbar daraus entstehen, dass der Kunde den vereinbarten Zugang oder die erforderliche Mitwirkung nicht gewährleistet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Muss OVDV einen Termin absagen oder verschieben, informiert OVDV den Kunden so schnell wie vernünftigerweise möglich und schlägt einen neuen Termin vor.
14. Wiederkehrende und jährliche Serviceverträge
Umfang, Häufigkeit, Preis, enthaltene Leistungen, Laufzeit und Terminvereinbarungen eines Servicevertrags werden auf der jeweiligen Produktseite, im Angebot oder in der Bestätigung beschrieben.
Dienstleistungen, Teile oder Besuche, die nicht ausdrücklich im Servicevertrag enthalten sind, können nach Rücksprache mit dem Kunden separat berechnet werden.
Termine bleiben von der Verfügbarkeit abhängig und werden mit dem Kunden vereinbart.
Der Kunde muss zum vereinbarten Termin einen angemessenen Zugang zur Maschine, zum Grundstück oder zum Arbeitsbereich ermöglichen.
Beginn des Servicevertrags
Der Servicevertrag beginnt zu dem in der Bestätigung genannten Datum oder, sofern kein gesondertes Datum angegeben ist, mit Vertragsschluss.
Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers, soweit anwendbar, ist in der Rückgabe-, Widerrufs- und Stornierungsrichtlinie von OVDV beschrieben.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, kann OVDV für bereits ausgeführte Leistungen einen anteiligen Betrag berechnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kündigung
Der Kunde kann eine Kündigung per E-Mail an service@ovdv.be beantragen.
OVDV bestätigt das wirksame Kündigungsdatum sowie gegebenenfalls Beträge für bereits ausgeführte oder vertraglich geschuldete Dienstleistungen.
Eine Kündigung wird nicht automatisch über das Shopify-Kundenkonto abgewickelt, sofern OVDV eine solche Funktion nicht einführt und ausdrücklich kommuniziert.
Eine Kündigung nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist hebt bereits erbrachte Dienstleistungen nicht rückwirkend auf.
Verlängerung
Ein Servicevertrag verlängert sich nur dann automatisch, wenn Laufzeit, Verlängerungsbedingungen, Preis und Kündigungsmethode vor Vertragsschluss klar kommuniziert wurden.
Soweit das belgische Recht dem Kunden nach einer stillschweigenden Verlängerung ein Kündigungsrecht gewährt, bleibt dieses zwingende Recht unberührt.
15. Stornierung oder Aussetzung durch OVDV
OVDV kann eine Bestellung, Reservierung oder Dienstleistung aussetzen oder beenden, wenn:
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der Kunde einen fälligen Betrag nicht bezahlt;
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der Kunde wesentlich falsche Angaben macht;
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die Durchführung unsicher oder rechtswidrig wäre;
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der Kunde den Vertrag erheblich verletzt;
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ein erforderliches Produkt, Ersatzteil, Mietgerät oder Personal aufgrund von Umständen außerhalb der angemessenen Kontrolle von OVDV nicht verfügbar ist.
Soweit angemessen, wird OVDV zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Behebung des Problems einräumen.
Zwingende Verbraucherrechte und Ansprüche auf Rückerstattung für nicht ausgeführte Dienstleistungen bleiben unberührt.
16. Haftung
OVDV haftet nach Maßgabe des anwendbaren belgischen Rechts.
Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei zwingenden Verbraucherrechten oder vorsätzlichem Fehlverhalten.
Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, die durch falsche, unsichere oder unbefugte Nutzung eines Produkts oder Mietgeräts oder durch Nichtbeachtung von Anweisungen entstehen.
OVDV haftet nicht für Schäden oder Verluste, die ausschließlich auf falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, sofern OVDV angemessen gehandelt hat.
Bei gewerblichen Kunden kann die Haftung für indirekte oder mittelbare geschäftliche Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang und gemäß der jeweiligen Vereinbarung beschränkt werden.
17. Höhere Gewalt
OVDV haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb der angemessenen Kontrolle von OVDV, beispielsweise starkem Unwetter, Krankheit, Unfall, Transportstörungen, Strom- oder Netzwerkausfällen, behördlichen Maßnahmen, Lieferantenausfällen oder einem Mangel an wesentlichen Ersatzteilen.
OVDV informiert den Kunden, soweit vernünftigerweise möglich, und versucht, einen neuen Termin zu vereinbaren oder eine geeignete Alternative anzubieten.
Wird die Erfüllung unmöglich oder über einen unangemessen langen Zeitraum verzögert, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags beenden.
Bereits gezahlte Beträge für Dienstleistungen oder Produkte, die nicht erbracht beziehungsweise geliefert werden, werden zurückerstattet, soweit dies erforderlich ist.
18. Nutzung der Website und geistiges Eigentum
Die Inhalte der OVDV-Website, einschließlich Texte, Markenauftritt, Fotos, Grafiken und eigener Materialien, sind durch die anwendbaren Rechte des geistigen Eigentums geschützt.
Website-Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet, kommerziell weiterverwendet oder verändert werden, sofern dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
Die Website darf nicht für rechtswidrige, betrügerische oder technisch schädliche Zwecke verwendet werden.
19. Datenschutz und Cookies
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von OVDV und dem geltenden Datenschutzrecht verarbeitet.
Informationen über Cookies und ähnliche Technologien sind über die Cookie-Einstellungen der Website und die entsprechenden Richtlinien verfügbar.
20. Beschwerden
Fragen oder Beschwerden können gerichtet werden an:
E-Mail: service@ovdv.be
Telefon: +32 474 13 95 27
Bitte geben Sie die entsprechende Bestell-, Rechnungs-, Reservierungs- oder Servicereferenz sowie eine klare Beschreibung des Problems an.
OVDV prüft die Beschwerde und antwortet innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
21. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit OVDV geschlossenen Verträge unterliegen belgischem Recht.
Für Verbraucher bleiben zwingende Vorschriften über anwendbares Recht, Gerichtsstand und Verbraucherschutz unberührt.
Streitigkeiten mit gewerblichen Kunden werden vor den nach belgischem Recht zuständigen Gerichten verhandelt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
22. Änderungen und Teilunwirksamkeit
Für einen Vertrag gilt die Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung, Reservierung oder des Vertragsschlusses angenommen wurde.
OVDV kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge aktualisieren.
Bei einem laufenden Servicevertrag wird eine wesentliche Änderung im Voraus mitgeteilt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits erbrachte Dienstleistungen oder bereits erworbene Rechte.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.
Die unwirksame Bestimmung wird so ersetzt oder ausgelegt, dass sie dem geltenden Recht und dem ursprünglichen Zweck der Bestimmung möglichst nahekommt.